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Aktualisierung auf aktuell gültige Statuen

§1) Zweck der Alten Gilde
Die Alte Gilde ist ein selbstständiges Korps innerhalb des Schützenvereins Brome. Die Alte Gilde erkennt die Satzung des Schützenvereins an. Sie macht sich zur Ehrenpflicht, in guter Ordnung und bester Kameradschaft zusammenzuhalten und in Harmonie und Frohsinn die allgemeine Feststimmung zu haben und zu fördern.

§2) Mitgliedschaft
Zum Eintritt in die Alte Gilde ist jeder berechtigt, der ordentliches Mitglied des Schützenvereins ist. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Generalversammlung. Die Mitgliedschaft erlischt bei schriftlicher Abmeldung oder bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages. Langjährige Mitglieder der Alten Gilde, die sich dem Korps gegenüber besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese werden damit jedoch keine Ehrenmitglieder des Schützenvereins. Die Ernennung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Ehrenmitglieder sind im Korps beitragsfrei.

§3) Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Korpsbeitrag, der von der Generalversammlung festgesetzt wird. Dieser Jahres-Mitgliedsbeitrag wird für besondere Zwecke im Korps verwendet.

§4) Uniform
Die Uniform der Alten Gilde besteht aus der Uniformjacke, schwarzer Hose, Hut und Stock und ist zu allen Festlichkeiten des Schützenvereins zu tragen.

§5) Der Vorstand
a) der Oberst
b) der Adjutant
c) der Hauptmann
d) der Oberleutnant und der Leutnant
e) die Fahnenoffiziere
f) die Feldwebel
g) der Stabsarzt
Alle Vorstandsmitglieder werden jeweils auf 3 Jahre von der Generalversammlung gewählt.

§6) Aufgaben und Pflichten der Vorstandsmitglieder
a) Der Oberst ist der 1. Vorsitzende der Alten Gilde. Er beruft und leitet alle Vorstandssitzungen und Versammlungen der Alten Gilde. Er vertritt die Alte Gilde im Vorstand des Schützenvereins und gehört damit zum Königsgefolge, der so genannten Suite.

b) Der Adjutant ist der ständige Begleiter des Obersten und steht ihm beratend zur Seite.

c) Der Hauptmann ist der 2. Vorsitzende und ständige Vertreter des Obersten. Er leitet und führt die Alte Gilde auf Weisung des Obersten und hat in Abwesenheit des Obersten alle Befehlsgewalt. Besondere Vorfälle hat er dem Obert zu melden.

d) Der Oberleutnant und der Leutnant sind Zugführer. Sie unterstützen den Hauptmann und haben dafür zu sorgen, dass im Korps Zucht und Ordnung herrschen. Ein Offizier wird zum Protokollführer ernannt.

e) Die Fahnenoffiziere sind jederzeit für den ordnungsgemäßen Zustand und die Unterbringung der Fahne und des Tragegurtes verantwortlich. Sie haben weiterhin dafür zu sorgen, dass die Fahne zu den Ummärschen geschmückt wird.

f) Die Feldwebel haben alle Ein- und Ausgaben ordnungsgemäß neu führen. Sie müssen darauf achten, dass nur ordentliche Mitglieder des Schützenvereins dem Korps angehören.

g) Der Stabsarzt hat für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Alten Gilde zu sorgen.

§7) Vorstandssitzungen
Zur Beratung und Beschlussfassung werden nach Bedarf, auch auf Wunsch des Hauptmanns, durch den Obersten Vorstandssitzungen einberufen. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht. eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Obersten.

§8) Generalversammlung
Alljährlich vor dem Schützenfest hält die Alte Gilde eine Außerordentliche Generalversammlung, nach dem Schützenfest eine Ordentliche Generalversammlung ab. Die Einladung dazu erfolgt durch öffentliche Bekanntgabe.

a) Außerordentliche Generalversammlung

Die Außerordentliche Generalversammlung dient zur Vorbereitung für das kommende Schützenfest.

b) Ordentliche Generalversammlung

Auf der Ordentlichen Generalversammlung findet die Jahresabrechnung statt. Die Kasse muss von 2 Kassenprüfern geprüft werden. Es werden die fälligen Wahlen vorgenommen. Kassenprüfer werden jährlich gewählt. Ferner werden Anregungen und Anträge entgegengenommen und zur Abstimmung gemacht. Insbesondere beschließt auch nur die Generalversammlung über die Annahme und Änderung dieser Statuten.

Die Statuten der Alten Gilde vom 7.6.1958 sind vom Vorstand am 7.4.1978 überarbeitet worden. Der Versammlung vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Oberst gez. Wilhelm Reihl
Adjutant gez. Peter Meineke
Hauptmann gez. Wolfgang Albrot
Oberleutnant gez. Harro Meier
Leutnant gez. Gerhard Wienecke
Fahnenträger gez. Bodo Lindwor
Fahnenoffizier gez. Claus Funke
Fahnenoffizier gez. Wilhelm Speier
Hauptfeldwebel gez. Friedrich Kramer
Feldwebel gez. Bruno Kalischewski
Stabsarzt gez. Hans Hildebrandt

Dienstkleidung der Alten Gilde
Die Vorschriftsmäßige Dienstkleidung der Alten Gilde ist wie folgt festgelegt:
– Schwarze Schuhe
– Dunkle Socken
– Schwarze Hose
– Weißes Hemd
– Grüne Schützenkrawatte
– Graue Schützenjacke mit grünem Kragen, daran angebracht Bromer Wappen auf dem linken Oberarm
– Schriftzug Alte Gilde auf dem linken Unterarm
– Goldenen Eicheln als Kragenspiegel
– Grüne Schulterstücke
– Schwarzer Schützenhut mit grünem Schweißband. Schützenfeder links im Schweißband
– Spazierstock

– Weiße Handschuhe

Nach 10 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Gefreiten. Auf den grünen Schulterstücken wird je 1 silberner Stern getragen

Nach 20 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Obergefreiten. Auf den grünen Schulterstücken werden je 2 silberne Sterne getragen.

Nach 25 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Unteroffizier. Es werden grüne Schulterstücken mit silbernem Rand getragen.

Nach 30 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Feldwebel. Auf den grünen Schulterstücken mit silbernem Rand wird je 1 Stern getragen.

Nach 35 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Oberfeldwebel. Auf den grünen Schulterstücken mit silbernem Rand werden je 2 Sterne getragen.

Nach 40 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Hauptfeldwebel. Auf den grünen Schulterstücken mit silbernem Rand werden je 3 Sterne getragen.

Nach 45 Jahren Mitgliedschaft erfolgt die Beförderung zum Stabsfeldwebel. Auf den grünen Schulterstückn mit silbernem Rand werden je 4 Sterne getragen.

Weitere Beförderungen aufgrund der Mitgliedschaft erfolgen nicht. Über weitere Ehrungen für Mitgliedschaft (normalerweise für weitere 5 Jahre), entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

Mitglieder ab dem Dienstgrad Unteroffizier haben das Recht, die des Vorstandes die Pflicht, silberne Kordeln an den Hosennähten sowie am Kragen der Uniformjacke zu tragen. Der Vorstand der Alten Gilde trägt in Ergänzung der vorgenannten Uniformteile folgendes:

Unteroffiziere 1.z.b.V. Stabsunteroffizier
grüne Schulterstücke mit silbernem Rand und 2 silbernen Querstreifen Säbel

2.z.b.V. Stabsunteroffizier
wie 1.z.b.V.

Vizespieß Feldwebel
geflochtene Schulterstücke gelb / blaue Spießschnur Säbel

Spieß Hauptfeldwebel
geflochtene Schulterstücke mit 2 Sternen gelbe Spießschnur Säbel

Fahnenträger Fähnrich
große rote Epauletten mit silbernem Rand

1. Fahnenoffizier Fähnrich
große rote Epauletten mit silbernem Rand Säbel

2. Fahnenoffizier Fähnrich
wie 1. Fahnenoffizier

Offiziere

Stabsarzt Stabsarzt*
geflochtene silberne Schulterstücke mit Arztzeichen Revers silbern eingefasst Arzttasche Bei der 3. Amtsperiode ist Beförderung möglich.

Adjutant des Obersts Oberleutnant
große schwarze Epauletten mit silbernem Rand und 1 silberner Stern Revers silbern eingefasst Adjutantenschnur Säbel

Offiziere mit Portepee

Leutnant
große schwarze Epauletten mit silbernem Rand Revers der Jacke silbern eingefasst Portepee Säbel

Oberleutnant
wie Leutnant, jedoch zusätzlich je 1 Stern auf den Epauletten

Hauptmann wie Leutnant, jedoch zusätzlich 2 Sterne auf den Epauletten

Oberst
große schwarze Epauletten mit silbernem Rand sowie silbernen Fransen und 2 silberne Sterne gesamter vorderer Saum der Jacke silbern eingefasst Portepee Säbel Hut mit großem Federbusch

Mitglieder des Vorstands sowie Ex-Majestäten tragen anstatt der Schützenkrawatte eine weiße Fliege.

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